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Versorgung der Bürger im Alter

Die Rentenpolitik der SGV


Die Versorgung unserer Mitbürger im Alter ist nicht nur das Sichern eines friedvollen Lebensabends, sondern auch eine Würdigung ihrer Arbeitsleistung und Beitrags zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Gemeinschaft. 

Im Angesicht der ständig steigenden Armut im Rentenalter ist es erforderlich, das heute praktizierte Renten-, Kranken- und Sozialsystem durch ein solidarisch finanziertes und sozialverträgliches System zu ersetzen.

Unser Konzept sieht daher, einfach ausgedrückt, unter anderem vor:

  1. Alle Personen mit eigenem Einkommen zahlen einen prozentualen Beitrag vom Einkommen in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung ein.
    Dazu gehören auch Politiker, Beamte, Selbstständige, usw.
  2. Die Beitragsfreigrenze, die es Besserverdienern ermöglicht sich aus dem Sozialsystem auszuklinken, wird abgeschafft.
  3. Es wird eine Mindest- oder, besser ausgedrückt, eine Grundrente in einer festen Höhe geben, die jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht, ganz gleich wieviel er in den Jahren eingezahlt hat. Angedacht sind hier 1.250€ netto.
  4. Zu dieser Grundrente soll als Würdigung der Lebensarbeitsleistung ein Zuschlag von 2% der Grundrente pro Lebensarbeitsjahr gezahlt werden, selbstverständlich ebenfalls Steuer- und Abgabenfrei.
  5. Die Gelder der gesetzlichen Rentenversicherung sollen per Gesetz zweckgebunden werden, damit der „Griff in die Rentenkasse“ durch die Politik unterbunden wird. Die Zweckentfremdung von Mitteln der Rentenkasse wird so verhindert.

….. und vieles andere mehr !

Hier ein etwas ausführlicherer Vorschlag